Pauschale Ablehnung. Alles wie bisher.
Möglicher Verfahrensfehler, mindestens ungerechtes Vorgehen.
Satzungshauptanträge gehen mit der ersten Versendung heraus. Soweit mir von Land- und Kreisebene in Erinnerung. Ein Ankündigen vom 17.12.2019 reicht kaum. Vgl. §6 (2) der Landessatzung. Der Text war fertig. Per Mitglieder-E-Mail-Verteiler verschicken geht immer. Änderungsanträge stellen Mitglieder auch per E-Mail. Im antragsgruen erscheint der Hauptantrag zwei Wochen vorher. Am 08.01.2020. Offiziell wissen tut es die Basismitgliedschaft erst durch den Verteiler. Das war am 14.01.2020. Änderungsanträge sind bis fünf Tage vor der Mitgliederversammlung zu beantragen. Zwecks Erarbeitens verbleiben weniger als drei volle Tage. Eindeutig das Minimum.
Nichts vom Verfahrensablauf entspricht gerechten Abläufen. Anders ausgedrückt ist der Antrag unnötiges Chaos. Des Weiteren fehlen freiwillige Argumente.
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Übrigens gehen ebenso die Bewerbungsschreiben ab jetzt maximal spät raus. Stichwort: Wettbewerbsverzerrung.
Kommentare
Robert Kempe:
vielen Dank für dein Feedback. Allerdings kann ich deine Begründung so nicht stehen lassen, auch wenn ich mir bzw. wir als Vorstand uns deiner Kritik, dass der konkrete Antragstext sehr spät versendet wurde, annehmen werden.
Zum einen handelt es sich bei der Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung nicht um ein Satzungsdokument. Somit gelten die Festlegungen der bisherigen Geschäftsordnung bzw. unserer Satzung des Kreisverbandes, nicht die des Landes- oder Bundesverbandes.
Desweiteren sind Änderungsanträge bis zum Aufrufen des Tagesordnungspunktes schriftlich einzureichen, nicht 5 Tage vorher. Die Frist von 5 Tagen gilt für neue Anträge, die bis dato nicht auf der Tagesordnung waren.
Da dein Änderungsantrag dem Wortlaut der bisherigen Geschäftsordnung gleicht, bitte ich dich, zu überdenken, ob du den Änderungsantrag zurückziehen willst. Der Grund dafür ist folgender: Wenn dein Änderungsantrag angenommen wird, würde (so alle anderen Änderungsanträge abgelehnt werden oder nicht zur Abstimmung kommen) könnte man für die "neue" GO stimmen oder dagegen. Beides hätte eine gültige Geschäftsordnung mit dem gleichen Wortlaut zur Folge. Die Abstimmung wäre ad absurdum geführt.
Beste Grüße
Robert